Die Bedeutung von Unterlegkeilen gemäß § 41 StVZO
Unterlegkeile sind ein entscheidendes Element der Verkehrssicherheit, insbesondere für Anhänger, die oft schwere Lasten transportieren. Gemäß § 41 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg Unterlegkeile mitführen. Sattelanhänger, drei- und mehrachsige Anhänger sowie Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 750 kg überschreitet, benötigen sogar zwei Unterlegkeile.
Gesetzliche Anforderungen
Gemäß § 14 StVZO müssen alle Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg einen Unterlegkeil mit sich führen. Dies ist eine wichtige Vorschrift, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Die Unterlegkeile müssen sorgfältig verstaut werden, um im Bedarfsfall schnell zur Hand zu sein.
Überprüfung und Wartung
Es liegt in der Verantwortung des Anhängerbesitzers, sicherzustellen, dass die Unterlegkeile in gutem Zustand sind und den Anforderungen entsprechen. Bei Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern sowie anderen Anhängern, die bestimmte Gewichtsgrenzen überschreiten, sind sogar zwei Unterlegkeile erforderlich. Beim Anhänger-TÜV sollte daher überprüft werden, ob die Unterlegkeile vorhanden und unbeschädigt sind und ob sie für die Reifen des Anhängers geeignet sind.
Beitrag zur Verkehrssicherheit
Die korrekte Verwendung und Wartung von Unterlegkeilen tragen erheblich zur Verkehrssicherheit bei. Sie helfen dabei, das unkontrollierte Wegrollen von Anhängern zu verhindern und somit potenziell gefährliche Situationen zu vermeiden. Indem Anhängerbesitzer die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Unterlegkeilen einhalten und regelmäßige Kontrollen durchführen, können sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Straßen leisten.
Fazit
Die Bestimmungen des § 41 StVZO betreffend Unterlegkeile für Anhänger sind von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Indem Anhängerbesitzer diese Vorschriften beachten und Unterlegkeile ordnungsgemäß verwenden und warten, können sie dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Der komplette Gesetzestext ist hier nachzulesen: §41 StVZO